III Der lange Weg zur Rehabilitation
Neue Hoffnungen der Rehabilitation wurden nach Stalins Tod, als Konrad Adenauer im September 1955 in Moskau war, um die letzten 10 000 Kriegsgefangenen freizuhandeln, erweckt. Es erhob sich auch die Frage über die Russlanddeutschen, deren Befreiung ihm aber nicht gelang.
Konrad Adenauers Besuch blieb aber nicht ganz ohne Erfolg. Am 13.12.1955 wurden die Rechtsbeschränkungen und die Kommandantur aufgehoben, aber ein Anspruch auf Erstattung des konfiszierten Eigentums während der Deportation sowie eine Rückkehr in die angestammten Gebiete wurden nicht gewährleistet.
Die Russlanddeutschen erhielten einen Pass, der sie nun zu „freien" Sowjetbürgern mit deutscher Nationalität auswies.
Trotz absolutem Rückkehrverbot versuchten viele in die Heimatgebiete zurückzukehren, doch sie stießen dort auf Widerstand der Einwohner.
Immerhin wurde am 09.04.1957 eine Verordnung des Ministers für Volksbildung der RSFSR „Über die Organisation des Unterrichts in der Muttersprache der Kinder und der erwachsenen Bevölkerung deutscher Nationalitäten, [...] in den Schulen mit beschränkter Anzahl deutscher Schüler ab Beginn des Schuljahres 1957/1958 auf Wunsch der Eltern von der 1. Klasse an, den Unterricht in der Muttersprache als selbständiges Fach nach besonderem Lehrplan zu unterrichten."
Inhaltlich hatte diese Verordnung Schwachstellen, z. B. wurde erst später die „beträchtliche Anzahl" konkretisiert. Des weiteren fehlten jegliche Voraussetzungen für die Einführung des deutschsprachigen Unterrichts, es standen weder genügend Räume, Lehrbücher und Unterrichtshilfen noch qualifizierte Deutschlehrer zur Verfügung.
Diese Deklaration sollte nur Schönmalerei sein, Vertreter des Ministeriums für Volksbildung versuchten den Eltern nahe zu bringen, dass Deutschunterricht für die Kinder nur negativ ist, da Russisch wichtiger als Deutsch sei und mangelhafte Russischkenntnisse dazu führen könnten, dass ein Hochschulzugang letztendlich verwehrt bliebe. Der muttersprachliche Unterricht wurde ins Programm aufgenommen, insgesamt konnten aber nur 15% der Russlanddeutschen am Deutschunterricht teilnehmen.
Mit der Herausgabe deutscher Zeitungen und dem Beginn der deutschsprachigen Sendungen im Rundfunk wurde ein besonderer Beitrag zur Wiederherstellung der deutschen Sprachkultur geleistet.
Erst 23 Jahre nach dem Ende des II. Weltkrieges wurden die Deutschen am 29.08.1964 offiziell rehabilitiert, sie seien keine Verräter und somit von der Kollektivschuld freigesprochen. Der Erlass vom 28.08.1941 wurde als gesetzwidrig und unbegründet aufgehoben. Von einer Wiederherstellung der Autonomie fiel aber kein Wort.
Die wiedergewonnene relative Freiheit führte zur Völkerwanderung und Umschichtung der Bevölkerungsverteilung. Wenn Ende des I. Weltkrieges 95 % der Deutschen Bauern waren, so lebten in den 80gern nur noch 50 % auf dem Land.
Im Jahre 1959 lebten kaum noch 10 % der Russlanddeutschen in geschlossenen, traditionellen deutschen Gebieten. Dies waren Gebiete aus denen niemand deportiert wurde, wie Sibirien, Kasachstan und Kirgisien, sowie in der Nähe von Omsk und Tomsk.
IV Entwicklung der Emigration nach dem II. Weltkrieg